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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13   

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https://dejure.org/2014,44221
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13 (https://dejure.org/2014,44221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.07.2014 - L 8 SO 291/13 (https://dejure.org/2014,44221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - L 8 SO 291/13 (https://dejure.org/2014,44221)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Eine isolierte Entscheidung über den Widerspruchsbescheid durch Teilurteil ist zulässig, weil er gegenüber dem Ausgangsbescheid eine eigenständige selbständige Beschwer enthält (Anschluss an BVerwG Urteil vom 11. Oktober 1984, 5 C 144/83 ; BSG Urteil vom 25. März 1999 B 9 SB 14/97 R ).

    Eine isolierte Entscheidung über den Widerspruchsbescheid durch Teilurteil ist zulässig, weil er gegenüber dem Ausgangsbescheid eine eigenständige selbständige Beschwer enthält (so bereits im Ergebnis Urteil des BVerwG vom 11. Oktober 1994, a.a.O.; zu einem Fall unterbliebener Anhörung BSG-Urteil vom 25. März 1999 - B 9 SB 14/97 R - Juris RdNr. 18 ff.).

    Diese Einheit von Ursprungsbescheid und Widerspruchsbescheid wird durch einen Verfahrensfehler im Widerspruchsverfahren nicht in Frage gestellt, weil regelmäßig der Ursprungsbescheid inhaltlich oder formell nicht durch den Widerspruchsbescheid geändert ist, sondern nur die fehlende Beteiligung sozial erfahrener Personen (bzw. die Nichtanhörung des Betroffenen in dem vom BSG entschiedenen Verfahren) als Verfahrensfehler beachtet werden muss (BSG-Urteil vom 25. März 1999, a.a.O.).

    Vielmehr ist der Rechtsgedanke des § 79 VwGO auch dort zu berücksichtigen (BSG-Urteil vom 25. März 1999, a.a.O. RdNr. 20 ff. mit näherer Begründung; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012 § 95 RdNr. 3).

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im Allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Anschluss an BVerwG Urteil vom 2. Juni 1965 5 C 63.64 ; BSG Urteil vom 23. März 2010 B 8 SO 17/09 ).

    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im Allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so bereits Urteil des BVerwG vom 2. Juni 1965 - 5 C 63.64 - zu § 114 Abs. 2 BSHG; BSG Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 -).

    Das BVerwG hat bereits mit Urteil vom 2. Juni 1965 - 5 C 63.64 - (BVerwGE 21, 208, 210) zu § 114 Abs. 2 BSHG ausgeführt: "Die Beteiligung erfolgt zwar, wie sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, lediglich zur Beratung der Behörde.

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 144.83

    Vorhandensein einer sozial erfahrenen personenberatenden Beteiligung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Eine isolierte Entscheidung über den Widerspruchsbescheid durch Teilurteil ist zulässig, weil er gegenüber dem Ausgangsbescheid eine eigenständige selbständige Beschwer enthält (Anschluss an BVerwG Urteil vom 11. Oktober 1984, 5 C 144/83 ; BSG Urteil vom 25. März 1999 B 9 SB 14/97 R ).

    Einigkeit besteht unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 11. Oktober 1984 - 5 C 144/83 - darüber, dass es keinen Unterschied macht, ob dem Hilfesuchenden die Hilfe von Anfang an (ganz oder teilweise) oder im nachhinein dadurch versagt wird, dass eine vom Träger der Sozialhilfe für rechtswidrig gehaltene Bewilligung aufgehoben wird.

    Bereits das BVerwG hat in seinem Urteil vom 11. Oktober 1984 (a.a.O., RdNr. 11) eine derartige Differenzierung abgelehnt.

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im Allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Anschluss an BVerwG Urteil vom 2. Juni 1965 5 C 63.64 ; BSG Urteil vom 23. März 2010 B 8 SO 17/09 ).

    Vielmehr stellt die Nichtbeteiligung sozial erfahrener Personen im Widerspruchsverfahren einen erheblichen Mangel des Vorverfahrens dar, der überdies wegen der Bedeutung der Beratung für die Entscheidungspraxis der Behörden im Allgemeinen nicht der Disposition der unmittelbar Beteiligten überlassen werden kann und mithin von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so bereits Urteil des BVerwG vom 2. Juni 1965 - 5 C 63.64 - zu § 114 Abs. 2 BSHG; BSG Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 -).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Mit ihm wird in Folge der ursprünglichen Bruttozahlung dem eigentlich im Bereich der Eingliederungshilfe geltenden Nettoprinzip wieder Geltung verschafft (s. hierzu BSG-Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 17/12 R - Juris RdNr. 16).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Eine weitere Reduzierung des streitigen Betrages wird von ihr auch in Kenntnis des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 12/11 - abgelehnt.
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Teilurteils - Teilbarkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Revision anhängig unter B 8 SO 16/14 R.
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2014 - L 8 SO 291/13
    Die unterbliebene Beteiligung sozial erfahrener Dritter stellt jedoch regelmäßig einen "absoluten Aufhebungsgrund" dar (ebenso wie im Fall einer unterlassenen Anhörung, s. hierzu BSG-Urteil vom 15. August 1996 - 9 RV 10/95 - Juris RdNr. 13), weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei Beteiligung sozial erfahrener Dritter eine andere Entscheidung ergangen wäre.
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